Rechtsprechung
VG Ansbach, 16.01.2023 - AN 17 K 22.30423 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- BAYERN | RECHT
AsylG § 3, § 4; AufenthG § 60 Abs. 7 S. 1
Erfolgloses Asylstreitverfahren eines peruanischen Staatsangehörigen - milo.bamf.de
AsylG, § 3 Abs 1; AsylG, § 4 Abs 1; AufenthG 2004, § 60 Abs 5; AufenthG 2004, § 60 Abs 7; MRK, Art 3
Peru: staatlicher Schutz bei Übergriffen und Diskriminierung durch Dritte bei Homosexualität; Behandlung bei HIV Infektion verfügbar und finanzierbar
Verfahrensgang
- VG Ansbach, 16.01.2023 - AN 17 K 22.30423
- VGH Bayern, 05.06.2023 - 11 ZB 23.30200
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (7)
- VG München, 19.05.2022 - M 31 K 19.34066
Asylverfahren, Herkunftsland Peru
Auszug aus VG Ansbach, 16.01.2023 - AN 17 K 22.30423
Zweifel daran, dass staatlicher Schutz realistischerweise zu erreichen ist, ergeben sich auch nicht aus den zum Verfahren beigezogenen Erkenntnismittel, wonach Peru ein grundsätzlich demokratischer Staat mit verfassungsmäßiger Gewaltenteilung und Sicherheits- und Strafverfolgungsbehörden ist, wenn auch immer wieder schwächende innenpolitische Spannungen und Unruhen auftreten, Korruption weitverbreitet ist und übermäßige Gewaltanwendungen von Strafverfolgungsbeamten zu beobachten sind (Amnesty International - AI -, Report Peru 2021/2022 vom 29.3.2022, Auswärtiges Amt - AA - Peru: Politisches Porträt vom 12.3.2021 und Peru: Reise- und Sicherheitshinweise, aufgerufen am 19.10.2022, Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl der Republik Österreich - BFA -, United Staates Department of State, Peru 2021 Human Rights Report; die Schutzwilligkeit und Schutzfähigkeit des peruanischen Staates bejahend ebenso VG München, U.v. 19.5.2022 - M 31 K 19.34066 - juris Rn. 22 und M 31 K 20.31900 - juris Rn.30).Erforderlich wäre, dass eine lebensbedrohliche oder schwerwiegende Erkrankung sich durch die Abschiebung alsbald nach der rückkehr wesentlich verschlechtern würde (VG München, U.v. 19.5.2022 - M 31 K 19.34066 - Rn. 39 m.w.N.).
- BVerwG, 20.02.2013 - 10 C 23.12
Ahmadiyya-Glaubensgemeinschaft; Ahmadis; Flüchtlingsanerkennung; Folgeverfahren; …
Auszug aus VG Ansbach, 16.01.2023 - AN 17 K 22.30423
Es kommt darauf an, ob in Anbetracht dieser Umstände bei einem vernünftig denkenden, besonnenen Menschen in der Lage des Betroffenen Furcht vor Verfolgung hervorgerufen werden kann (vgl. BVerwG, U.v. 1.6.2011 - 10 C 25/10 - NVwZ 2011, 1463; U.v. 20.2.2013 - 10 C 23/12 - NVwZ 2013, 936). - BVerwG, 01.06.2011 - 10 C 25.10
Rechtskraft; Wiederholungsverbot; Rücknahme; Widerruf; Widerruf der …
Auszug aus VG Ansbach, 16.01.2023 - AN 17 K 22.30423
Es kommt darauf an, ob in Anbetracht dieser Umstände bei einem vernünftig denkenden, besonnenen Menschen in der Lage des Betroffenen Furcht vor Verfolgung hervorgerufen werden kann (vgl. BVerwG, U.v. 1.6.2011 - 10 C 25/10 - NVwZ 2011, 1463; U.v. 20.2.2013 - 10 C 23/12 - NVwZ 2013, 936).
- BVerwG, 08.08.2018 - 1 B 25.18
Abschiebungsverbot; Bulgarien; Extremgefahr; Flüchtlinge; Lebensverhältnisse; …
Auszug aus VG Ansbach, 16.01.2023 - AN 17 K 22.30423
Ein Abschiebungsverbot nach § 60 Abs. 7 Satz 1 AufenthG setzt aber voraus, dass der Ausländer alsbald nach einer Rückkehr mit hoher - und nicht nur beachtlicher - Wahrscheinlichkeit einer ex-tremen Gefahrenlage hinsichtlich Leib oder Leben ausgesetzt wäre (BVerwG, U.v. 8.8.2018 - 1 B 25/18 - NVwZ 2019, 61 Rn. 13). - BVerwG, 29.11.1977 - I C 33.71
Politische Verfolgung - Verfolgerstaat - Asylbewerber - Beitritts zur …
Auszug aus VG Ansbach, 16.01.2023 - AN 17 K 22.30423
Es hat sich vielmehr mit einem für das praktische Leben brauchbaren Grad an Gewissheit zu begnügen (vgl. BVerwG, U.v. 29.11.1977 - 1 C 33/71 - NJW 1978, 2463). - BVerwG, 21.07.1989 - 9 B 239.89
Nicht widerspruchsfreier Antrag des Asylbewerbers - Asylbewerber - Andere …
Auszug aus VG Ansbach, 16.01.2023 - AN 17 K 22.30423
Bei erheblichen Widersprüchen oder Steigerungen im Sachvortrag kann ihm in der Regel nur bei einer überzeugenden Auflösung der Unstimmigkeiten geglaubt werden (vgl. BVerwG B.v. 21.7.1989 - 9 B 239/89 - NVwZ 1990, 171). - VG München, 19.05.2022 - M 31 K 20.31900
Verfolgung und Bedrohung durch Mitglieder der terroristischen Gruppe "Leuchtender …
Auszug aus VG Ansbach, 16.01.2023 - AN 17 K 22.30423
Zweifel daran, dass staatlicher Schutz realistischerweise zu erreichen ist, ergeben sich auch nicht aus den zum Verfahren beigezogenen Erkenntnismittel, wonach Peru ein grundsätzlich demokratischer Staat mit verfassungsmäßiger Gewaltenteilung und Sicherheits- und Strafverfolgungsbehörden ist, wenn auch immer wieder schwächende innenpolitische Spannungen und Unruhen auftreten, Korruption weitverbreitet ist und übermäßige Gewaltanwendungen von Strafverfolgungsbeamten zu beobachten sind (Amnesty International - AI -, Report Peru 2021/2022 vom 29.3.2022, Auswärtiges Amt - AA - Peru: Politisches Porträt vom 12.3.2021 und Peru: Reise- und Sicherheitshinweise, aufgerufen am 19.10.2022, Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl der Republik Österreich - BFA -, United Staates Department of State, Peru 2021 Human Rights Report; die Schutzwilligkeit und Schutzfähigkeit des peruanischen Staates bejahend ebenso VG München, U.v. 19.5.2022 - M 31 K 19.34066 - juris Rn. 22 und M 31 K 20.31900 - juris Rn.30).